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   LSG Berlin-Brandenburg, 20.06.2012 - L 21 R 1072/09   

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https://dejure.org/2012,134009
LSG Berlin-Brandenburg, 20.06.2012 - L 21 R 1072/09 (https://dejure.org/2012,134009)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.06.2012 - L 21 R 1072/09 (https://dejure.org/2012,134009)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. Juni 2012 - L 21 R 1072/09 (https://dejure.org/2012,134009)
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  • LSG Bayern, 15.10.2008 - L 1 R 504/08

    Verfassungsmäßigkeit der Rentenanpassung zum 1.7.2007 in Höhe von 0,54% -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.06.2012 - L 21 R 1072/09
    Andererseits führen diese Maßnahmen nicht dazu, dass die Rente ihre Funktion als substanzielle Alterssicherung verliert (vgl. ausführlich Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 15. Oktober 2008 - L 1 R 504/08 - veröffentlicht in Juris).
  • BSG, 13.11.2008 - B 13 R 13/08 R

    Aussetzung der Rentenanpassung 2005 - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.06.2012 - L 21 R 1072/09
    Weder die der Rentenanpassung zum 1. Juli 2007 zu Grunde liegende Vorschrift des § 255 e SGB VI (vgl. BSG, Urteile vom 21.01.2009 - B 12 R 1/07 R - und vom 13.11.2008 - B 13 R 13/08 R - jeweils Juris) noch die Auslegung und Anwendung dieser Vorschrift durch die Beklagte verstößt gegen höherrangiges Recht.
  • BVerfG, 15.07.1987 - 1 BvR 488/86

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung von Übergangsgeld und Unterhaltsgeld nach AFG

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.06.2012 - L 21 R 1072/09
    Zunächst ist festzuhalten, dass dem Gesetzgeber hinsichtlich der Regelungen zur Rentenanpassung ein breites Einschätzungsrecht zusteht und sich die verfassungsrechtliche Prüfungskompetenz auf eine Evidenzkontrolle beschränkt (vgl. BVerfGE 76, 220, 241).
  • BSG, 21.01.2009 - B 12 R 1/07 R

    Aussetzung der Rentenanpassung 2005 - Altersvorsorgeanteil und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.06.2012 - L 21 R 1072/09
    Weder die der Rentenanpassung zum 1. Juli 2007 zu Grunde liegende Vorschrift des § 255 e SGB VI (vgl. BSG, Urteile vom 21.01.2009 - B 12 R 1/07 R - und vom 13.11.2008 - B 13 R 13/08 R - jeweils Juris) noch die Auslegung und Anwendung dieser Vorschrift durch die Beklagte verstößt gegen höherrangiges Recht.
  • BVerfG, 26.07.2007 - 1 BvR 824/03

    Rentenanpassung 2000 und Aussetzung der Rentenanpassung 2004 verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.06.2012 - L 21 R 1072/09
    Hierbei hat das SG Bezug genommen auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über zwei Verfassungsbeschwerden gegen die Rentenanpassungsregelungen der Jahre 2000 und 2004 (Beschluss vom 26.07.2007, BVerfG 1 BvR 824/03, 1 BvR 1247/07).
  • BSG, 20.12.2007 - B 4 RA 51/05 R

    Verfassungsmäßigkeit der Aussetzung der Rentenanpassung in der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.06.2012 - L 21 R 1072/09
    Das BSG hat im Übrigen zur Frage, ob die Aussetzung der sich aus § 68 SGB VI eigentlich ergebenden Rentenanpassung 2004 infolge Art. 2 des 2. SGB VI-Änderungsgesetzes entgegen § 69 Abs. 1 SGB VI zu beanstanden war, darauf hingewiesen, dass das GG keine Anspruchsgrundlage enthält, aus der sich ein Anspruch auf höhere Rentenzahlung gegen die Rentenversicherungsträger ergeben könnte und keinen Verstoß gegen Verfassungsrecht festgestellt (BSG, Urteil vom 20. Dezember 2007, Az.: B 4 RA 51/05 R).
  • BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 41/02 R

    Rentenberechnung im Beitrittsgebiet - Beitragsbemessungsgrenze -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.06.2012 - L 21 R 1072/09
    Der Rentenanpassungsbescheid bildet einen selbständigen Streitgegenstand, in ihm wird nicht über den Geldwert der Rente, sondern ausschließlich über den Grad der Anpassung, das heißt über die wertmäßige Fortschreibung eines (bereits zuerkannten) Werts des Rechts auf Rente, entschieden (vgl. BSG SozR 4-2600 § 260 Nr. 1 m. w. N.).
  • LSG Bayern, 10.05.2006 - L 1 R 4018/04

    Höhe der Anpassung der Regelaltersrente; Kombinierte Anfechtungsklage und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.06.2012 - L 21 R 1072/09
    Auch von den Rentenbeziehern kann ein sozialverträglich ausgestalteter Anteil eingefordert werden, wobei zwar ein Eingriff in die eigentliche Substanz ausscheidet, jedoch bei der Rentenanpassung möglich ist (Urteil des LSG Bayern vom 10. Mai 2006, Az.: L 1 R 4018/04).
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